zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 11, 10. April 2002, Seite T 59

Pensionsbeiträge der Freiberufler nicht verfassungswidrig

(SWK) - Gemäß § 27 Abs. 1 GSVG haben nach diesem Bundesgesetz Pflichtversicherte Pensionsversicherungsbeiträge in Höhe von 15 % der Beitragsgrundlage zu leisten. Angehörige der nach dem FSVG pflichtversicherten Berufsgruppen (Ärzte, Apotheker, Patentanwälte) - die praktisch demselben Leistungsrecht unterliegen wie die GSVG-Pflichtversicherten (vgl. § 3 Abs. 1 FSVG) - haben dagegen Pensionsversicherungsbeiträge in Höhe von 20 % zu leisten. Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom , G 217, 218/01, ausgesprochen, dass gegen diesen Unterschied in den Beitragssätzen aus dem Blickwinkel des Gleichheitssatzes keine Bedenken bestehen. Volltext der Entscheidung G 217, 218/01 auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/vfgh/volltext.html.

Daten werden geladen...