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Pauschalierte Dienstgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte verfassungswidrig
(SWK) - Mit Erkenntnis vom , G 219/01, hat der VfGH Teile des § 53 a ASVG in der Fassung der 55. Novelle als verfassungswidrig aufgehoben. Diese hatten bestimmt, dass Dienstgeber für die bei ihnen gegen geringfügige Entlohnung beschäftigten Dienstnehmer Pauschalbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung zu leisten haben, sofern die Summe der an geringfügig Beschäftigte ausbezahlten Entgelte das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Für das Außer-Kraft-Treten der aufgehobenen Teile des § 53 ASVG wurde vom VfGH eine Frist bis zum Ablauf des bestimmt, um dem Gesetzgeber eine allfällige Neuregelung der Beitragspflicht der Dienstgeber bei geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen zu ermöglichen. Volltext des Erkenntnisses auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/vfgh/volltext.html