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SWK 11, 10. April 2002, Seite T 59

Entwurf zum Eigenkapitalersatz-Gesetz

(SWK) - Der OGH hat in den letzten Jahren in Anlehnung an die Rechtsprechung des deutschen BGH Grundsätze des Eigenkapitalersatzrechts entwickelt: Demnach kann ein Gesellschafter, der einer kreditunwürdigen Gesellschaft einen Kredit gewährt hat, diesen nicht zurückfordern, so lange die Krise andauert. Viele Fragen, zum Beispiel die der Mindestbeteiligung des Gesellschafters, bleiben aber unbeantwortet. Der nun vorliegende Entwurf soll Rechtssicherheit bringen und einen Ausgleich zwischen der Finanzierungsfreiheit der Gesellschafter und den Interessen der Drittgläubiger herstellen. Die Begutachtungsfrist endet am . Der Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Eigenkapital ersetzende Gesellschafterleistungen (Eigenkapitalersatz-Gesetz - EKEG) geschaffen wird sowie mit dem die Konkursordnung, die Ausgleichsordnung, das Unternehmensreorganisationsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz und das Gesetz über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften geändert werden, ist auf der Homepage des Justizministeriums unter http://www.justiz.gv.at/gesetzes/detail.php?id=21 nachzulesen.

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