Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rechnungsausstellung
• In einer Rechnung ist die Art und der Umfang der sonstigen Leistung anzugeben; darüber hinaus ist ein tatsächlich beabsichtigtes Entgelt in der Rechnung anzuführen. - (§ 11 Abs. 1 Z 5 UStG 1994), (Abweisung)
(, 0069)