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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite R 11

Rechnungsausstellung

In einer Rechnung ist die Art und der Umfang der sonstigen Leistung anzugeben; darüber hinaus ist ein tatsächlich beabsichtigtes Entgelt in der Rechnung anzuführen. - (§ 11 Abs. 1 Z 5 UStG 1994), (Abweisung)

(, 0069)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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