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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite R 11

Getränkesteuer: Haftung

I. Z. m. der Haftung für Getränkesteuer hat der VwGH zuletzt in seinem Erkenntnis vom , 2000/16/0239 m. w. N. dargetan, dass im Fall einer Weiterverpachtung durch den Pächter (Unterpacht) der am Anfang der Kette stehende Verpächter nicht für die Abgabenschulden des Afterpächters haftet. - (§ 4 Wr. GetrStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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