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Doppelte Haushaltsführung
• Auch wenn der befristet ins Ausland entsandte Arbeitnehmer für die Dauer der Auslandsentsendung von seinem Ehegatten begleitet wird, können Werbungskosten aus dem Titel der doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden. - (§ 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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