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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite S 68

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zur Verschiebetechnik bei der Schwesterneinbringung

UmS 92/03/02: Die GmbH-A (Verkehrswert 1 Mio.) bringt einen Teilbetrieb (Verkehrswert 0,5 MIo.) nach Art. III UmgrStG in ihre Schwester-GmbH-B (Verkehrswert 20.000) unter Verzicht auf eine Anteilsgewährung gem. § 19 Abs. 2 Z 5 UmgrStG ein. Wie soll die in § 20 Abs. 4 Z 3 UmgrStG vorgesehene Verschiebetechnik hinsichtlich der Anteile an den beiden Gesellschaften funktionieren, wenn die Beteiligung an der einbringenden GmbH-A a) auf Grund einer seinerzeitigen Übertragung stiller Rücklagen gem. § 12 EStG 1988 auf dem Erinnerungswert steht oder b) auf Grund einer vorangegangenen Einbringung einen steuerlich negativen Beteiligungsansatz von z. B. 450.000 aufweist und die Beteiligung an der übernehmenden Gesellschaft B in beiden Varianten auf Grund einer steuerwirksamen Teilwertabschreibung einen Buchwert von 20.000 aufweist?

Antwort: § 20 Abs. 4 Z 3 UmgrStG sieht bei dem dargestellten Sachverhalt abstrakt eine Abstockung des Buchwertes oder der Anschaffungskosten des Anteils an der GmbH-A und eine Zuschreibung des Abstockungsbetrages beim Anteil an der GmbH-B vor. Es soll damit dem Übergang des Wertes des übertragenen Vermögens eine entsprechende Verschiebung der Beteiligungsansätze zur übernehmenden Körperschaft folgen, soda...

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