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SWK 3, 20. Jänner 2002, Seite T 22

Steuertermine im Februar

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember 2001 bzw. für das 4. Viertel 2001 (Vorauszahlung für den Monat Jänner 2002 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 2001);

• Kammerumlage für das 4. Viertel 2001;

• Normalverbrauchsabgabe für den Monat Dezember 2001;

• Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Dezember 2001;

• Werbeabgabe für den Monat Dezember 2001;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 EStG für den Monat Dezember 2001;

• Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Viertel 2001;

• Lohnsteuer für den Monat Jänner 2002;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner 2002;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner 2002;

• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat Jänner 2002 bzw. (bei jahresweiser Berechnung) für das Jahr 2002;

• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 2002;

• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 2002;

• die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Viertel 2002.

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