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Steuertermine im Februar
(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:
• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat Dezember 2001 bzw. für das 4. Viertel 2001 (Vorauszahlung für den Monat Jänner 2002 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 2001);
• Kammerumlage für das 4. Viertel 2001;
• Normalverbrauchsabgabe für den Monat Dezember 2001;
• Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat Dezember 2001;
• Werbeabgabe für den Monat Dezember 2001;
• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 EStG für den Monat Dezember 2001;
• Kraftfahrzeugsteuer für das 4. Viertel 2001;
• Lohnsteuer für den Monat Jänner 2002;
• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Jänner 2002;
• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Jänner 2002;
• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat Jänner 2002 bzw. (bei jahresweiser Berechnung) für das Jahr 2002;
• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 2002;
• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 1. Viertel 2002;
• die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 1. Viertel 2002.