Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
22. Tarif
• Grundsatz der Einfachbesteuerung durch Tarif von 34% (1481)
• Besondere Steuersätze (1482-1485):
- Zusatzbesteuerung von 25% bei Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften
- Sondergewinn bei Eigenkapitalverzinsung (25%)
- ausländische Einkünfte von inländischen beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften (25%)
- Zwischenbesteuerung bei Privatstiftungen (12,5%)
• Freibetrag für begünstigte Zwecke in Höhe von 7.300 €(1486 f.)