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SWK 27, 20. September 2002, Seite R 62
Wertpapieraufsichtsgesetz
• Bestrafung nach § 27 Wertpapieraufsichtsgesetz - (§ 27 Abs. 2 Wertpapieraufsichtsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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