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Geschäftsführer: DB
• Eine kontinuierliche Entlohnung führt zur DB-Pflicht von Geschäftsführerbezügen wesentlich beteiligter Gesellschafter. Daran ändert sich auch nichts, wenn regelmäßig eine gewinnabhängige Tantieme gewährt wird, da eine solche insbesondere bei leitenden Angestellten nicht ungewöhnlich ist. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
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