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Verfahren: Wiederaufnahme
• Auch bei einem Speiselokal mit drei Hauben nach Gault-Millau-Bewertung können i. Z. m. Kalkulationsdifferenzen die für einen kurzen Zeitraum des Jahres 1995 geführten Aufschreibungen über Wareneinsatzminderungen keine geeignete Grundlage darstellen, die Verhältnisse der Jahre 1992 und 1993 auch nur einigermaßen verlässlich abzubilden. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften), (Präsidentenbeschwerde)
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