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Studium: Berufsausbildung
• Ein Universitätsstudium dient in der Regel nicht der Berufsfortbildung, sondern der Berufsausbildung. Das hiebei vermittelte Wissen stellt eine umfassende Ausbildungsgrundlage für verschiedene Berufe dar und dient nicht nur der spezifischen fachlichen Weiterbildung in einer vom Studierenden bereits ausgeübten Tätigkeit. - (§ 20 EStG 1988), (Abweisung)
(, 0003)