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Regierungsvorlage zum Kundmachungsreformgesetz 2003
Um die hohen Kosten zu sparen, die der Abdruck der Rechtsvorschriften des Bundes im Bundesgesetzblatt verursacht, schlägt die Bundesregierung in ihrem Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Rechts-Überleitungsgesetz geändert, ein Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 2003 erlassen, das Verlautbarungsgesetz 1985 und das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert und einige Bundesverfassungsgesetze, Bundesgesetze und in Bundesgesetzen enthaltene Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden (Kundmachungsreformgesetz 2003, 1280 d. B. XXI. GP), vor, Gesetze und Verordnungen künftig im Internet zu publizieren. Gleichzeitig sollen unrichtige Zitierungen, Redaktionsversehen und legistische Unstimmigkeiten korrigiert und einige gegenstandslos gewordene Bundesverfassungsgesetze sowie Verfassungsbestimmungen aufgehoben werden.