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Außergewöhnliche Belastungen für Hochwasseropfer
Anmerkungen zum geplanten Ausbau der außergewöhnlichen Belastung i. S. d. § 34 EStG
Die Bundesregierung hat im Ministerrat am eine Gesetzesvorlage zur Hilfestellung bei Hochwasserschäden beschlossen.Der geplante Ausbau der außergewöhnlichen Belastung i. S. des § 34 EStG ist in der Zielrichtung zu begrüßen. Eine Nachjustierung der Regierungsvorlage ist jedoch erforderlich, um das gesetzte Ziel einer steuerwirksamen Entlastung der Hochwasseropfer zu erreichen.
1. Die Regierungsvorlage
§ 34 Abs. 6 zweiter Satz EStG 1988 soll nach der Regierungsvorlage durch folgende Neuregelung ersetzt werden:
„- Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden. Im Falle der Wiederbeschaffung beschädigter oder zerstörter Wirtschaftsgüter sind die absetzbaren Aufwendungen mit dem gemeinen Wert des Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt des Schadenseintritts begrenzt. Wird nachgewiesen, dass der Neuwert des beschädigten oder zerstörten Wirtschaftsgutes im Zeitpunkt des Erwerbes den gemeinen Wert im Zeitpunkt des Schadenseintritts überstiegen hat, ist der nachgewiesene Neuwert maßgeblich."
Die Erläuterungen führen dazu aus:
„Nach der bisherigen Rechtslage wurde davon ausgegangen, dass die katastrophenbedingte Ersatzanschaffung vo...