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Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungen
Anschaffungsnahe Aufwendungen als Herstellungen (§ 28 Abs. 3 EStG)
Der BFH hat seine Rechtsprechung geändert. Anschaffungsnahe Aufwendungen sind nicht allein wegen ihrer Höhe oder ihrer zeitlichen Nähe zur Anschaffung eines Gebäudes als Herstellungskosten zu beurteilen, sondern können dann Herstellungskosten darstellen, wenn sie zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes führen (BFH , IX R39/97 in BB 2002, S 1350).
Anmerkung: Damit können in Deutschland Instandsetzungs- und Modernisierungskosten nach der geänderten Rechtsprechung ähnlich wie die Instandsetzungskosten in Österreich nicht mehr sofort als Ausgaben abgezogen werden. Eine Auswirkung auf Österreich ergibt sich damit aus dieser Rechtsprechung nicht, zumal bei uns Standardanhebungen als begünstigter Herstellungsaufwand behandelt werden.