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SWK 27, 20. September 2002, Seite K 15

Liebhaberei bei deutschem Wertpapierhandel

Liebhaberei bei deutschem Wertpapierhandel (§ 2 EStG)

Die hohen Anfangsverluste bei einem in Deutschland durchgeführten Wertpapierhandel wurden zunächst im Rahmen des negativen Progressionsvorbehaltes anerkannt. Diese Bescheide wurden aber aufgehoben, da die Ermittlung der Verluste nach österreichischem Recht erfolgen hätte müssen. Dabei fallen Verluste aus dem gewerblichen Handel mit unkörperlichen Wirtschaftsgütern unter die Verlustklausel des § 2 Abs. 2 EStG. Damit waren die in Deutschland erlittenen Verluste in Österreich nicht als progressionsmildernd anzuerkennen ().

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