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SWK 31, 30. Oktober 2002, Seite T 192

Steuertermine im November

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat September 2002 bzw. für das 3. Viertel 2002 (Vorauszahlung für den Monat Oktober 2002 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 2001) sowie Sondervorauszahlung 2002 bei vierteljährlichem Vorauszahlungszeitraum;

• Kammerumlage für das 3. Vietel 2002;

• Normverbrauchsabgabe für den Monat September 2002;

• Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat September 2002;

• Werbeabgabe für den Monat September 2002;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat September 2002;

• Kraftfahrzeugsteuer für das 3. Viertel 2002;

• Lohnsteuer für den Monat Oktober 2002;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat
Oktober 2002;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Oktober 2002;

• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat Oktober 2002;

• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 4. Viertel 2002;

• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 4. Viertel 2002;

• die vom Grundsteuermessbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 4. Viertel 2002.

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