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Werbungskosten: verlorener Bauaufwand
• Wenn der Zusammenhang mit einer auf Einnahmenerzielung ausgerichteten Tätigkeit objektiv erkennbar ist, führt auch ein verlorener Bauaufwand zu Werbungskosten. - (§ 16 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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