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Bescheidberichtigung nach § 293 b BAO
Nur bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten
Der im nichtselbständigen Dienstverhältnis als Vorstandsvorsitzender einer Wirtschaftstreuhänderkapitalgesellschaft fungierende Berufungswerber (Bw.) machte in den Jahren 1990 - 1995 von den Anschaffungskosten eines Aktienpaketes die AfA und aus der Fremdfinanzierung herrührende Zinsaufwendungen als Werbungskosten geltend. In den Beilagen zu den Abgabenerklärungen führte der Bw. aus, dass der Ankauf der Aktien vom scheidenden Vorsitzenden erfolgte, um selbst Gesellschafterstellung zu erlangen. Einerseits repräsentierten die Aktien einen vom scheidenden Gesellschafter geschaffenen Firmenwert, andererseits waren diese die Basis, um Mitglied des Vorstandes zu werden.
Mit der lapidaren Begründung, dass im Bereich der nichtselbständigen Einkünfte die Geltendmachung von Abschreibungskosten sowie verausgabten Fremdkapitalzinsen für einen Aktienpaketerwerb als Werbungskosten denkunmöglich sei, wurden die ursprünglich erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheide 1990 - 1995 gemäß § 293 b BAO berichtigt und die Werbungskosten um die im Zusammenhang mit dem Aktienpaket angefallenen ertragsteuerlich geltend gemachten Aufwendungen reduziert .