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IV. Der Substanzschaden und seine steuerlichen Auswirkungen
1. Die einschlägige Rechtsentwicklung
Unabhängig von der Einsicht, dass Entschädigungen für entgehende Einnahmen und substanzielle Schadenersätze im Bereich der Vermietung und Verpachtung nichts miteinander gemein haben können, muss die endgültige Beantwortung der Frage nach der Steuererheblichkeit solcher Leistungen vertiefend und abschließend versucht werden. Es wäre nämlich vorschnell, sich mit der Unterscheidung zwischen dem „gewöhnlichen Nutzungsschaden" einerseits und dem außerordentlichen Substanzverzehr anderseits zu begnügen. Gerade die sechste Einkunftsart öffnet sich nämlich seit jeher auch außergewöhnlichen Wertverlusten. So hat der deutsche Reichsfinanzhof bereits 1928 entschieden, dass die „Aufopferung" eines Vermögenswertes zur Einkünfteerzielung in einer Quasi-Bestandvergleichsrechnung zu Werbungskosten führen müsse. Von dem Wert einer Liegenschaft vor der Ausbeutung eines darauf befindlichen Sandvorkommens sei deren Wert nach Beendigung der Sandentnahme abzuziehen. Der Differenzbetrag (die Wertminderung) müsse als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen sein. Im darau...