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SWK 9, 17. März 2002, Seite S 262

II. Der Wertverzehr zufolge vertragsgemäßer Nutzung der Bestandsache

1. Die Entwertung des Mietobjekts als Werbungskosten - eine einleitende Vorbemerkung

Die außerbetrieblichen Einkunftsarten, so auch jene aus Vermietung und Verpachtung, sind seit jeher dadurch gekennzeichnet, dass sie die Vermögenssubstanz, welche zur Erzielung der Einkünfte eingesetzt wird, von ihren Früchten grundsätzlich trennen. Sofern nicht das Einkommensteuergesetz die Veräußerung von Wirtschaftsgütern ebenso ausnahmsweise wie ausdrücklich zum Steuergegenstand erhebt, was vor allem in der siebenten und damit letzten Einkunftsart der Fall ist, begnügt es sich mit dem, was laufend aus bestimmten Quellen an Erträgnissen fließt, ohne jedoch den Umsatz der Quelle selbst mit einzubeziehen. Diese auf den Finanzwissenschafter Adolf Wagner zurückgehende Selbstbescheidung in der Quellentheorie findet ihren deutlichen Gegensatz im betrieblichen Bereich der ersten drei Einkunftsarten. Hier hat sich Georg von Schanz mit seiner Reinvermögenszugangstheorie durchgesetzt: Nicht nur das wird zu Einkünften, was dem normalen Geschäftsbetrieb entspringt, sondern auch das ihm gewidmete und versilberte oder auch entnommene (Anlage-)Vermögen als solches. Trotzdem war sich der Gesetzgeber auch bei den außerbetrieblichen E...

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