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Bescheid: Begründung
• Die gesetzlich verlangten Begründungserfordernisse verpflichten auch die Vorstellungsbehörde, in ihrem Bescheid in eindeutiger, einer nachprüfbaren Kontrolle zugänglicher Weise darzulegen, von welcher konkreten Tatsachengrundlage bei der getroffenen Entscheidung ausgegangen wurde. - (§ 60 AVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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