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SWK 19, 1. Juli 2002, Seite R 41
Familienbeihilfe: Nachsicht
• Nachsichtsansuchen in einer Angelegenheit der Familienbeihilfe - (§ 236 Abs. 1 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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