Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
KommSt: Bemessung
• Die für den Betrieb einer Werksküche der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bezahlten Arbeitslöhne sind in die Bemessungsgrundlage zur Kommunalsteuer einzubeziehen. - (§ 3 Abs. 3 KommStG 1993), (Abweisung)
()