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Verfahren: Unbilligkeit
• Falsche Beratungstätigkeiten eines Dritten (z. B. Hausverwaltung) gehören zum allgemeinen Risiko des Steuerpflichtigen und können nicht im Wege einer Unbilligkeit nach § 236 BAO dem Abgabengläubiger zur Last fallen. - (§ 236 BAO), (Abweisung)
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