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ÖBA 3, März 2022, Seite 225

Einverleibung von Höchstbetragshypothek nach Insolvenzeröffnung

https://doi.org/10.47782/oeba202203022501

§§ 450, 451; §§ 26, 48 IO

Zwar wird das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers von Gesetzes wegen beendet. Dies hat jedoch nicht zwingend zur Folge, dass keine Höchstbetragshypothek auf der Liegenschaft eines Dritten zur Sicherung von Forderungen aus diesem Rechtsverhältnis mehr einverleibt werden kann.

Aus der Begründung:

Die Kl begehrte Schadenersatz, weil der beim kridamäßigen Verkauf ihrer „Hotelliegenschaft“ erzielte Erlös in der Höhe der darauf einverleibten Höchstbetragshypothek von € 520.000 von der bekl Bank nicht nur auf das (ursprüngliche) Abstattungskreditkonto, sondern auch auf vier weitere Kreditkonten verbucht wurde. Die Klage blieb in erster und zweiter Instanz erfolglos.

In ihrer ao Revision gelingt es der Kl nicht, eine erhebliche Rechtsfrage aufzuzeigen.

1. Bei der Höchstbetragshypothek ist das Spezialitätsprinzip bzgl der gesicherten Forderung dahin abgeschwächt, dass nicht der tatsächliche Forderungsbetrag, sondern nur der Höchstbetrag der Forderung feststehen muss. Sie dient auch nicht bloß der Sicherung einer einzelnen For...

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