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Verkauf des Mietrechts an Wohnungen unterliegt mit 10 % der Umsatzsteuer
Die Übertragung des Rechts auf Gebrauch eines Grundstückes ist als Vermietung und Verpachtung von Grundstücken i. S. d. 6. EG-Richtlinie anzusehen
Im aktuellen Erkenntnis vom , 99/15/0041, stellte der VwGH fest, dass die entgeltliche Übertragung des Mietrechtes an einer Dachgeschoßwohnung der Umsatzsteuer zum ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegt. Über die Vorgeschichte dieses Erkenntnisses und die einschlägige Rechtsprechung des EuGH wurde bereits im SWK-Heft 35/36/2001, Seite S 860, berichtet.
Der Beschwerdeführer war Hauptmieter einer Dachgeschoßwohnung, die er zunächst untervermietete. Im Jahr 1996 veräußerte er sein damals auf 91 Jahre befristetes Mietrecht um 5,75 Mio. S an einen Nachmieter, der in alle Rechte und Pflichten des Mietvertrages an Stelle des Beschwerdeführers eintrat. Der Beschwerdeführer brachte vor, mangels nachhaltiger Tätigkeit bei der Mietrechtsveräußerung sei er nicht Unternehmer bzw. es handle sich um eine umsatzsteuerbefreite Grundstückslieferung. Weiters brachte er vor, laut einem EuGH-Urteil zur 6. EG-Richtlinie liege Umsatzsteuerfreiheit vor. Die belangte Behörde beurteilte den Vorgang als umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung. Da der Beschwerdeführer in keinem Mietverhältnis zum neuen Mieter steht, erachtete die belangte Behörde den ermäßigten Steuersatz des § 10 Abs. 2 Z 4 lit. a UStG 1994 als nicht anwend...