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SWK 13, 1. Mai 2002, Seite S 389

Nicht-Endbesteuerung von Erträgen aus ausländischen Fonds verfassungswidrig!

Anmerkung zum Erkenntnis des

Sabine Kirchmayr

Der VfGH hat die Nicht-Endbesteuerung ausländischer Investmentfonds als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt soll der einfache Gesetzgeber - auch unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben - eine verfassungskonforme Regelung erlassen.

1. Unterschiedliche Besteuerung von in- und ausländischen Investmentfonds

Inländische Investmentfonds sind selbst keine Steuersubjekte. Die Erträge eines inländischen Investmentfonds werden vielmehr als Ebene der Investoren nach dem Grundsatz der Transparenz besteuert. Die steuerlichen Konsequenzen eines Investors richten sich nach seiner persönlichen steuerlichen Situation und der Art der - auf Ebene eines inländischen Investmentfonds erzielten - Erträge (Zinsen aus Forderungswertpapieren, Dividenden aus in- und ausländischen Aktien, Substanzgewinne etc.). Zinsen aus in- und ausländischen Forderungswertpapieren sowie Dividenden aus inländischen Aktien sind bei natürlichen Personen endbesteuert; d. h. die Einkommensteuer und - im Fall von Zinsen aus Forderungswertpapieren - auch die Erbschaftssteuer sind durch Einbehaltung der Kapitalertragsteuer abgegolten. Die von einem inländischen Inv...

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