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Grundstückshandel
Grundstückshandel (§ 23 EStG)
Für die Frage, ob die Vermögensnutzung oder die Vermögensumschichtung im Vordergrund steht, ist nicht die absolute Zahl der An- und Verkaufsvorgänge, sondern das sich im Einzelfall bietende Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend. Im konkreten Fall haben zwei im Immobilienbereich als Geschäftsführer tätige Personen drei Objekte vermietet und 7 Objekte teilweise im selben Jahr und teilweise in einem Zeitraum zwischen 4 und 16 Jahren nach der Anschaffung verkauft. Die Behauptung, dass die Grundstücke teilweise für Kinder für deren spätere Eigennutzung angeschafft worden sind, ist im Hinblick auf das Alter der Kinder im Zeitpunkt der Anschaffung von 13 und 15 Jahren als reine Zweckbehauptung eingestuft worden, sodass die Tätigkeit als gewerblich eingestuft worden ist ().