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Ärztefortbildung in Obergurgl
Ärztefortbildung in Obergurgl (§§ 4 Abs. 4, 20 EStG)
Eine Kinderfachärztin machte die Aufwendungen für eine Fortbildungsveranstaltung in Obergurgl als Betriebsausgaben geltend. Der VwGH behandelt die Veranstaltung ähnlich der Kapruner Sportärztewoche (, , 98/15/011) als Reise mit typischem Mischprogramm, da täglich vier Stunden Zeit als vortragsfreie Zeit fürs Schifahren verbleiben. Damit hat die „Fortbildungswoche insgesamt privaten Erholungsinteressen so viel Raum gegeben, dass diese das unschädliche unerhebliche Ausmaß überschritten haben" ().