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Intensivseminare oder Intensivurlaub?
Klare Aussagen des VwGH zur Frage von Mischprogrammen
Die Einkommensteuerrichtlinien beschäftigen sich ausführlich mit der Frage, in welchen Fällen Seminare und Reisekosten als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Gerade den Ärzten wird immer wieder vorgeworfen, dass sie Seminare und Tagungen nur in exklusiven Wintersportorten oder im Sommer auf irgendwelchen Inseln abhalten. Der VwGH hat sich auch mehrfach mit der Frage vom Mischprogrammen befasst. Doch all dies berührt die Veranstalter von Intensivseminaren für Steuerberater anscheinend nicht.
Vor kurzem fand in einem traditionsreichen Wintersportort ein Intensivseminar für Wirtschaftstreuhänder statt. Auf der ersten Seite des Faltprospektes sieht man entsprechend unserer heutigen Spaßgesellschaft vier Superschifahrer/innen im Tiefschnee wedeln und einen coolen Snowborder den Steilhang schneiden. Nach Rz. 1651 der EStR ist die Teilnahme an einem Kongress, verbunden mit sportlichen und allgemein interessierenden Aktivitäten, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar ( betreffend Schirechtskongress oder betreffend Sportärztewoche). Also warum sich aufregen, wenn es sich um eine Urlaubsveranstaltung handelt? Doch halt, ein Hinweis auf...