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Geschäftsführer: DB
• I. Z. m. der Frage der DB-Pflicht von Geschäftsführerbezügen lässt die von Jahr zu Jahr höher werdende Geschäftsführerentlohnung noch keinen zwingenden Schluss auf eine Abhängigkeit der Bezüge vom Betriebserfolg des Unternehmens zu. - (§ 41 Abs. 2 FLAG), (Abweisung)
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