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Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen
(SWK) - Die aktuelle Liste vom (Stand ) sämtlicher Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e des Einkommensteuergesetzes durch Bescheid einer Finanzlandesdirektion festgestellt wurde, ist auf der Homepage des BMF unter http://www.bmf.gv.at/steuern/_startframe.htm (Einkommensteuer / Erlässe / Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen) zu finden bzw. ist in AÖFV Nr. 59/2002 veröffentlicht.