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Gebühren: Bemessung
• Dienen Serviceleistungen der Erleichterung der Ausübung des bestimmungsgemäßen Gebrauches der vermieteten Büroräumlichkeiten, bildet das in der Grundmiete enthaltene Entgelt einen Teil des Preises und somit der Gebührenbemessungsgrundlage. - (§ 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG), (Abweisung)
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