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Mietrecht: Veräußerung
• Die Übertragung des Rechtes auf Gebrauch eines Grundstückes (Veräußerung des Mietrechtes) ist als Dienstleistung (Vermietung und Verpachtung) i. S. d. Sechsten Richtlinie anzusehen und unterliegt dem begünstigten Mehrwertsteuersatz. - (§ 10 Abs. 2 Z 4 lit. a UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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