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EuGH: Energieabgabenrückvergütung
• Staatliche Beihilfen: Österreichische Energieabgabenrückvergütung für Industrieunternehmen stellt staatliche Beihilfe dar
Urteilstenor des EuGH:
„1. Nationale Maßnahmen, die eine teilweise Vergütung von Energieabgaben auf Erdgas und elektrische Energie vorsehen, stellen keine staatlichen Beihilfen i. S. d. Art. 92 EGV (nach Änderung jetzt Art. 87 EG) dar, wenn sie allen Unternehmen im Inland unabhängig vom Gegenstand ihrer Tätigkeit gewährt werden.
2. Nationale Maßnahmen, die eine teilweise Vergütung von Energieabgaben auf Erdgas und elektrische Energie nur für Unternehmen vorsehen, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Güter besteht, sind als staatliche Beihilfen i. S. d. Art. 92 EGV anzusehen."
( Adria-Wien Pipeline GmbH u. a., Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Verfassungsgerichtshofes)
Anmerkung: Die dem vorliegenden Urteil zugrunde liegenden Rechtsfragen wurden dem EuGH vom österreichischen Verfassungsgerichtshof vorgelegt, der Zweifel an der Vereinbarkeit der Energieabgabenvergütung nach dem EnAbgVergG mit dem Beihilfenverbot des Art. 92 EGV (jetzt Art. 87 EG) hatte. Der EuGH stellte dazu fest, dass ein von einem...