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Die Behandlung von Zuwendungen in das Betriebsvermögen anlässlich der Beseitigung von Hochwasserschäden
Zu erwartende Probleme für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Im Folgenden soll unter Berücksichtigung der vom Nationalrat beschlossenen Maßnahmen zur Hochwasseropferentschädigung (BGBl. I Nr. 155/2002) die steuerliche Behandlung von Zuwendungen in das Betriebsvermögen dargestellt und mit Gestaltungsüberlegungen hinsichtlich der Verwendung zugewendeter Mittel versehen werden. Dabei zeigt sich, dass infolge der für hochwassergeschädigte Betriebe anzunehmenden Besonderheiten in Abhängigkeit von der angewandten Gewinnermittlungsart unterschiedliche Steuerwirkungen erwartet werden können.
1. Die Steuerbefreiung von öffentlichen Zuwendungen
Für die steuerliche Behandlung von Bezügen bzw. Beihilfen anlässlich der Beseitigung von Katastrophenschäden ist vordergründig auf § 3 Abs. 1 Z 3 lit. a EStG zu verweisen, wonach derartige Bezüge bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen mit der Konsequenz einer Steuerfreiheit versehen sind. Eine solche - auch weiterhin in Geltung befindliche - Steuerbefreiung beschränkt sich in grundlegender Weise auf öffentliche bzw. diesen gleichgestellte Mittel, die bei vorliegender Hilfsbedürftigkeit gewährt werden. Während als öffentliche Mittel solche gelten, die von Körperschaften öffentlichen Rechts durch Pflichtbeiträge aufgebracht werden, stamme...