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SWK 33, 18. November 2002, Seite K 19
Honorarzuflussverschiebung über Wunsch
Honorarzuflussverschiebung über Wunsch (§ 19 EStG)
Wird die Auszahlung eines Honoraranspruches über Wunsch des Gläubigers verschoben, obwohl der Schuldner zahlungswillig und zahlungsfähig ist, dann erfolgt der Zufluss bereits in diesem Zeitpunkt ().