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Liebhaberei bei Hobbyschriftsteller
Liebhaberei bei Hobbyschriftsteller (§ 2 EStG)
Bei Beurteilung der Frage, ob eine Tätigkeit (Verfassen eines Buches über einen bestimmten alten Revolver) unter § 1 Abs. 2 der Liebhaberei-VO fällt, ist nicht auf die konkrete Neigung des StPfl., sondern darauf abzustellen, ob die konkrete Tätigkeit bei Anlegen eines abstrakten Maßstabes einen Zusammenhang mit einer in der Lebensführung begründeten Neigung aufweist. Dies ist bei einer im Übrigen nebenberuflich betriebenen schriftstellerischen Tätigkeit zur Herausgabe eines Sachbuches, die erst auf Grund der hobbymäßigen Beschäftigung mit jener Materie, die im Sachbuch abgehandelt wird, ausgeübt werden kann, zu bejahen ().