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SWK 33, 18. November 2002, Seite T 212

Ausdruck von Buchungsmitteilungen

Dr. Helmut Linke, Steuerberater in Gänserndorf, schreibt:

„In letzter Zeit kommt es verstärkt zu Buchungsmitteilungen, die nicht zur Information der Betroffenen führen, sondern zu deren Verwirrung.

Der Grund liegt in der zeitlichen Steuerung des Ausdrucks der Buchungsmitteilungen. Diese Steuerung erfolgt zentral und kann vom einzelnen Finanzamt nicht beeinflusst werden.

Ein häufiger Ablauf sieht so aus:

• Am 15. des Monats werden die Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht.

• Diese werden am 16. oder 17. gebucht.

• Jetzt erfolgt der Ausdruck der Buchungsmitteilung, meistens mit einem Rückstand, der aber nicht stimmt!

• Am 17. oder 18. langen die am 15. eingezahlten oder überwiesenen Zahlscheine beim Finanzamt ein oder werden gebucht. Jetzt ergibt sich auf dem Steuerkonto in vielen Fällen ein Saldo von null, davon wird der Steuerpflichtige aber nicht mehr zeitnah informiert.

Ein weiterer Grund für Verwirrung ist der Zeitpunkt der Verbuchung der Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen. Auch diese werden etwa am 17. gebucht, und es wird sofort eine Buchungsmitteilung versendet. Zu diesem Zeitpunkt - siehe oben - ist in vielen Fällen ein Zahlschein des Steuerpflichtigen mit selbst bere...

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