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AgB: Kuraufenthalt
• Nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte (Kur-)Reise führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Der Begriff „Kur" erfordert ein bestimmtes, unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren. Die Aufwendungen für den Kuraufenthalt müssen zwangsläufig erwachsen, womit es erforderlich ist, dass die der Behandlung einer Krankheit (unmittelbar) dienende Reise zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend erscheint. - (§ 34 EStG 1988), (Abweisung)
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