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SWK 20, 15. Juli 2001, Seite S 525

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zum Verlustvortragsübergang bei Äquivalenzverletzung

UmS 60/20/21/01: A hat abgesehen von endbesteuerten Guthaben im Privatvermögen nur seinen Betrieb, den er Ende 01 (rechtzeitig den Abgabenbehörden angezeigt) zu 50% seinem Sohn unentgeltlich überträgt. Im Sommer 03 wird beschlossen, den Betrieb in die bar gegründete A-GmbH (einbezahltes Nennkapital 500.000) einzubringen, an der A vor der Einbringung zu 10%, seine Gattin zu 45% und sein Sohn ebenfalls zu 45% beteiligt sind. A erhält für seine Betriebsquote, die einen Verkehrswert von 1 Mio. hat, einen Gesellschaftsanteil von 15%, sodass er nunmehr mit 25% beteiligt ist, obwohl ihm nach dem Umtauschverhältnis für den übertragenen Betriebsteil im Wert von 1 Mio. insgesamt ein Anteil von 42% zustünde. Geht der vortragsfähige Verlust des A zum Einbringungsstichtag i. H. v. 300.000 trotz der Quotenschenkung und der nicht durch Ausgleichsmaßnahmen beseitigten Äquivalenzverletzung zur Gänze auf die A-GmbH über?

Antwort: Ja. Die Frage einer vor der Einbringung erfolgten Quotenschenkung und des Vorliegens einer Äquivalenzverletzung hat nichts mit der Frage des Verlustvortragsübergangs zu tun. Der Verlustvortrag ist ein höchstpersönliches Rec...

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