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Behandlung von Verlusten nach Einführung des § 2 Abs. 2 b EStG
Kombinierte Anwendung von Verrechnungs- und Vortragsgrenze
Die Verrechenbarkeit von Verlusten wurde in den vergangenen Jahren bereits durch verschiedene Maßnahmen des Gesetzgebers eingeschränkt. Das Budgetbegleitgesetz 2001 brachte mit der Einführung des § 2 Abs. 2 b EStG weitere wesentliche Änderungen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Verlusten mit sich. Der Beitrag „Verlust - quo vadis" von Partl und Pircher - SWK-Heft 13/2001, Seite S 385 ff. stellte die Anwendung dieser neuen Bestimmung bereits systematisiert nach den einzelnen Typen von Verlusten dar. Darüber hinaus ergeben sich insbesondere im Bereich der kombinierten Anwendung von Verrechnungs- und Vortragsgrenze (§ 2 Abs. 2 b Z 1 und 2 EStG) interessante Fragestellungen, die den Gegenstand der folgenden Abhandlung bilden sollen.
SystematikZur Verrechnung von Verlusten ist zunächst nach Ablauf des Veranlagungsjahres ein Ausgleich zwischen positiven und negativen Einkünften durchzuführen (= Verlustausgleich/-verrechnung). Die Verrechnung hat zuerst innerbetrieblich, dann innerhalb der einzelnen Einkunftsart (horizontaler Verlustausgleich) und schließlich zwischen den einzelnen Einkunftsarten (vertikaler Verlustausgleich) zu erfolgen. Hinsichtlich der Verrechnungsmöglichkeit sind die angefallenen Verluste jedoch auf i...