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SWK 20, 15. Juli 2001, Seite T 102

Neues Kindschaftsrecht seit 1. 7. 2001

Am trat das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 (KindRÄG) in Kraft, mit dem u. a. die Volljährigkeitsgrenze von 19 auf 18 Jahre herabgesetzt wird. Was sich im Detail geändert hat, ist auf der Homepage des Justizministeriums unter http://www.justiz.gv.at/aktuelles/index.html nachzulesen.

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