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SWK 23, 10. August 2001, Seite R 85

Verfahren: Wiederaufnahme

Im Zusammenhang mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen bezieht sich das „Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" auf den Wissensstand des jeweiligen Veranlagungsjahres; maßgebend dabei ist allein der Wissensstand des Finanzamtes über die Verhältnisse der betreffenden Besteuerungsperiode. - (§ 303 Abs. 4 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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