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KommSt: Betriebsstätte
• Ein Miethaus, für welches des Unternehmer (Vermieter) eine Hausbesorgerin angestellt hat, stellt eine Betriebsstätte im Sinn des § 4 KommStG dar, also eine der unternehmerischen Tätigkeit dienende feste örtliche Anlage oder Einrichtung. - (§ 4 Abs. 1 KommStG), (Abweisung)
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