Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 23, 10. August 2001, Seite R 84
Ergänzungsabgabe NÖ
• Vorschreibung einer Ergänzungsabgabe gemäß § 15 NÖ Bauordnung - (§ 15 NÖ Bauordnung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)
()