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VwGH: Zur Bedeutung des ?Rechtsbehelfs³ bei Nachforderungen aufgrund einer Getränkesteuerprüfung
Nachträgliche Vorschreibungen von Getränkesteuer auf alkoholische Getränke ebenfalls vom Urteil Rs. C-437/97 erfasst
Mit Erkenntnis vom , 2000/16/0614 hat der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass bei Vorliegen eines entsprechenden Rechtsbehelfs auch Vorschreibungen von nachträglich hervorkommenden Getränkesteuerdifferenzen auf alkoholische Getränke in den Anwendungsbereich des fallen.
1. Der Sachverhalt
Im Zuge einer Getränkesteuerprüfung (Prüfungszeitraum bis ) wurde der mitbeteiligten Partei von der Beschwerdeführerin mit Abgabenbescheid vom eine Getränkesteuernachforderung in Höhe von 426.684 S zuzüglich 2% Säumniszuschlag vorgeschrieben. Gegen diesen Abgabenbescheid legte die mitbeteiligte Partei unter Hinweis u. a. auf die Unvereinbarkeit der österreichischen Getränkesteuer mit der EG-Verbrauchsteuerrichtlinie Berufung ein und beantragte die Aussetzung des Verfahrens bis zur Klärung der einschlägigen Rechtsfrage durch den
Europäischen Gerichtshof. Das eingebrachte Rechtsmittel wurde von der Abgabenbehörde II. Instanz mit Bescheid vom unter Hinweis auf die bestehendeS. S 589 Rechtslage als unbegründet abgewiesen. Der dagegen erhobenen Vorstellung wurde in Hinblick auf das mittlerweile ergangene Erkenntnis des