Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel VIÄnderung des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991
Änderung des Einführungsgesetzes zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991
Das Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 1991 - EGVG, BGBl. Nr. 50, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXX/2001, wird wie folgt geändert:
1. Art. II Abs. 2 Z 13 lautet:
„13. der Zollämter, der Finanzämter, der Finanzlandesdirektionen und des Finanzgerichtes;"
EB: Diese Anpassung ist auf Grund der Errichtung des Finanzgerichtes als unabhängige Verwaltungsbehörde für das gesamte - bisher bei den Finanzlandesdirektionen angesiedelte - zweitinstanzliche, abgaben- und finanzstrafrechtliche Rechtsmittelverfahren erforderlich.
2. Dem Art. XII wird folgender Abs. 13 angefügt:
„(13) Art. II Abs. 2 Z 13 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2002 tritt mit in Kraft."
EB: Die Änderung tritt gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Finanzgerichtsgesetzes, BGBl. I Nr. XXX/2002, mit in Kraft.